GELDWÄSCHEGESETZ (kurz "GWG": Gesetz zum Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten)
Dieses Gesetz verpflichtet uns wie folgt:
·  Feststellung der Identität unserer Kunden (Einsichtnahme in den Ausweis/Reisepass, bei Firmen in das Handelsregister)
·  Ermittlung des Geschäftszweckes (d. h., ob Kunden im eigenen Interesse oder für Dritte handeln)
·  Aufbewahrung der Kundendaten/-unterlagen für einen Zeitraum von 5 Jahren
·  Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung einschließlich in deren Verlauf erfolgter Transaktionen
Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie verpflichtet, uns entsprechende Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis bei unseren entsprechenden Anfragen. 

WIDERRUFSRECHT (für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB)
Für Sie, sofern Verbraucher, besteht seit dem 13. Juni 2014 ein gesetzlicher Schutz (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen nach § 355 BGB) und für uns die Pflicht, Sie darüber aufzuklären. Der Aufklärungspflicht nachkommend, erhalten Sie bei getätigter Vertragsanfrage (bspw. Objektanfrage) von uns die Widerrufsbelehrung einschließlich dem Muster-Widerrufsformular.

IMMOBILIENVERKAUF
Über etliche in den letzten Jahren erlassenen und geänderten Gesetze sowie Richtlinien, erhöhten sich die Anforderungen/ Vorgaben für die Vermittlung von Immobilien. Dadurch gestützt, dürfen und sollten Verkäufer und Käufer ein entsprechendes Handeln des Maklers erwarten und einfordern. Auszugsweise sind nachfolgend unsere Leistungen aufgeführt, die wir Ihnen in einem hohen Maß an Professionalität zusichern.
·  Zusammenstellung sämtlicher relevanter Unterlagen und Angaben
   · deren Beschaffung auf Wunsch durch uns erfolgt
     · bspw. Grundbuchauszug, Energieausweis, Baulast-/Altlastauskunft, Grundriss-/Ansichtspläne, Wohnflächen-/
       Nutzflächen-/Kubaturberechnung, Teilungserklärung, Beschlussbuch, Protokolle, Hausgeldabrechnungen etc.
·  Erstellung aussagekräftiger sowie ansprechender Verkaufsunterlagen
   · in Druck- und E-Mail-Versandversion
·  Präsentation des Immobilienangebotes
   · Interessenten (Bestandskartei)
   · Veröffentlichung in den führenden Internet-Immobilienportalen
   · Veröffentlichung in Printmedien
·  Abstimmung und Führung von Besichtigungen
·  regelmäßiger Report über die Verkaufsaktivitäten/-stand
·  Bonitätsprüfung
·  Vermittlung bei Verhandlungen
·  Unterstützung bei Vorbereitung und Besprechung des Kaufvertragsentwurfes
·  Begleitung bei Kaufvertragsunterzeichnung
·  Unterstützung bei der Übergabe des Kaufobjektes
   · bspw. Mieterinformation, Kautionsübertragungen, Vertragsübernahmen (Versorger, Versicherungen) etc.

IMMOBILIENFINANZIERUNG
Ob Erst- oder Anschlussfinanzierung: zur Erstellung eines zielgerichteten Finanzierungskonzeptes bedarf es eines sachkundigen und engagierten Beraters. Auf Wunsch benennen wir einen seriösen Netzwerkpartner, der Ihnen anhand eines individuell erarbeiteten Konzeptes ein Finanzierungsangebot unterbreitet.